Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

So funktioniert es

Falls Du eine medizinische Diagnose hast und die Kosten für eine Ernährungstherapie von Deiner Krankenkasse zurückerstattet (bzw. zum Teil zurückerstattet) haben möchtest, benötigst Du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Mit dem Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können die Kosten für die Ernährungstherapie in Höhe von 30-100%  von Deiner Krankenkasse übernommen werden.

Die Bescheinigung kann von jedem Arzt oder jeder Ärztin ausgestellt werden.

Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann ich Dir gerne zusenden.

Mach Dir eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, denn das Original musst Du an Deine Krankenkasse schicken.

Kontaktiere Deine Krankenkasse, um die Finanzierung oder Bezuschussung zu klären. 

Lass Dir am besten Deine Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Frag auch gleich nach, ob Du die Rechnungen einzeln oder gesammelt am Ende der Therapie einreichen sollst.

Falls ein Kostenvoranschlag nötig ist, melde Dich bei mir – ich stelle Dir gerne einen aus.

Sobald Du die Bestätigung von Deiner Krankenkasse erhalten hast, kannst Du den ersten Termin mit mir vereinbaren.

Nach jedem Beratungstermin bekommst Du eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.

Um die Kosten von Deiner Krankenkasse erstattet zu bekommen, leitest Du die Rechnungen direkt oder gesammelt (je nach Absprache mit deiner Krankenkasse) weiter.

Danach erhältst Du die vereinbarte Kostenrückerstattung von deiner Krankenkasse.